Elektronische Kommunikation - Zugangseröffnung

 

Die Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang hat nach Art. 3 a BayVwVfG den elektronischen Zugang zur Kommunikation mit der Verwaltungsgemeinschaft eröffnet.

Die nachfolgenden Bedingungen gelten darüber hinaus für die gesamte elektronische Kommunikation mit dem Schulverband Dirlewang.

Diese Zugangseröffnung erstreckt sich auf die von der Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang publizierten E-Mail-Adressen und ist an verschiedene Bedingungen geknüpft.
 
Allgemeine Bedingungen
Wurde eine elektronische Kommunikation eröffnet, geht die Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang davon aus, dass die gesamte Kommunikation auf diesem Wege stattfinden kann, soweit andere Vorschriften (z.B. BayDSG) dem nicht entgegenstehen.

E-Mails werden in den Formaten „HTML“ und „Text“ angenommen.

E-Mails inklusive der Anlagen werden bis zur maximalen Größe von 10 Megabyte angenommen.

Wenn Sie die elektronische Zugangseröffnung nutzen, so sind Sie damit einverstanden, dass Ihre E-Mail auf Viren und SPAM überprüft wird. Als mit Viren verseucht klassifizierte E-Mails werden nicht gelesen, sondern sofort gelöscht und nicht weiter bearbeitet. Der SPAM-Filter kann in seltenen Fällen auch normale E-Mails fälschlicherweise als unerwünschte Nachricht einordnen und löschen. Somit besteht keine Gewährleistung auf eine erfolgreiche und vollständige Übertragung. Die Übermittlung kann mitunter zeitverzögert stattfinden. Werden andere Dateiformate als nachfolgend in den „Bedingungen für formlose und formgebundene Schreiben“ verwendet, sind diese nur mit Zustimmung der empfangsberechtigten Stelle zugelassen.
 
Von der Übermittlung grundsätzlich ausgeschlossene Dateitypen sind:
• alle ausführbaren Dateien (z.B. *.exe, *.bat)
• alle Dateien mit aktiven Inhalten, wie z.B. Makros

Zugelassene Dateiformate können durch Komprimierungsprogramme in den Dateigrößen verringert werden. Diese Daten werden von der Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang nur als nicht selbstentpackende ZIP-Archive (*.zip) entgegengenommen. Sollten Datei-Archive passwortgeschützt übertragen werden, ist das Passwort der empfangsberechtigten Stelle unaufgefordert in geeigneter Weise zu überlassen. Andernfalls gilt die E-Mail als nicht angenommen.
 
Bedingungen für formlose Schreiben
Die Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang bietet elektronische Dienste und Formulare im Internet an, diese sind bevorzugt zu verwenden.
Für die Übermittlung von formfreien elektronischen Dokumenten, die keiner Unterschrift bedürfen, ist keine qualifizierte elektronische Signatur notwendig. E-Mails können Sie direkt an die Ihnen bekannte/n Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter oder an den zuständigen Fachbereich übermitteln.
 
E-Mail-Anhänge werden in den folgenden Dateiformaten angenommen:
Textdateien (*.txt - nur Text, ohne Formatierungscode)
Portable Document Format  (*.pdf) 
RichText Format  (*.rtf) 
Microsoft Word  (*.doc, *.docx) 
Microsoft Excel  (*.xls, *.xlsx) 
Microsoft PowerPoint (*.ppt, *.pptx)
Bilddateien (*.jpg, *.jpeg, *.tif, *.tiff, *.bmp) 
    
Bedingungen für formgebundene Schreiben
E-Mail-Anhänge werden ausschließlich im „PDF“ Format angenommen. Für die Übermittlung von elektronischen Dokumenten im formgebundenen Schriftverkehr (z. B. Widersprüche), die einer eigenhändigen Unterschrift bedürfen, ist eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 Signaturgesetz). E-Mails dieser Art sind ausschließlich an: rathaus@vg-dirlewang.de zu richten. Soweit eine förmliche Zustellung erforderlich ist, die einen Zustellungsnachweis erfordert, ist dies derzeit auf elektronischem Wege nicht möglich.
 
Hinweis:
Ein De-Mail-Zugang gemäß De-Mail-Gesetz wird derzeit nicht eröffnet.