Fundsachen

Hier finden Sie die Bekanntmachungen der Fundsachen unseres Odnungsamtes.

 

 

 

 



Falls Sie etwas finden, so können Sie dies persönlich im Rathaus Dirlewang abgeben bei:

Frau Martin
Zimmer 5 - EG
Telefon:  0 82 67/96 96 16
Telefax:  0 82 67/96 96 30

 

 

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen.
Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 € 5 %, ab 500 € 3 % des Wertes der Fundsache.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb