Hintergrundwissen zu den Aufgaben einer Verwaltungsgemeinschaft
Was ist eine Verwaltungsgemeinschaft?
Die Verwaltungsgemeinschaft ist ein Zusammenschluss benachbarter kreisangehöriger Gemeinden unter Aufrechterhaltung des Bestands der beteiligten Gemeinden (§ 1 VGemO). Sie erfüllt öffentliche Aufgaben nach Maßgabe der Bestimmungen der Verwaltungsgemeinschaftsordnung (VGemO) und dient der Stärkung der Leistungs- und Verwaltungskraft ihrer Mitgliedsgemeinden.
Welche Aufgaben hat eine Verwaltungsgemeinschaft?
Die Verwaltungsgemeinschaft nimmt eigenständig die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises der Mitgliedsgemeinden wahr z. B.
- Aufgaben des Standesamtes
- Aufgaben der Meldebehörde
- Aufgaben der Pass- und Ausweisbehörde
- Vollzug der Wahlgesetze
- Beglaubigungstätigkeit
- Aufgaben der Fundbehörde
- Mitwirkung beim Vollzug gewerblicher Normen
- Renten- und Sozialangelegenheiten
- Ausstellung von Fischereischeinen
Die Gemeinden erfüllen die Aufgaben des eigenen Wirkungskreises selbst. Die Verwaltungsgemeinschaft unterstützt sie dabei in der verwaltungsmäßigen Vorbereitung und dem verwaltungsmäßigen Vollzug der Beschlüsse. Sie handelt hier im Auftrag der Gemeinden.
Organe der Verwaltungsgemeinschaft?
Die Verwaltungsgemeinschaft wird durch die Gemeinschaftsversammlung verwaltet, soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist.
Die Gemeinschaftsversammlung besteht aus den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter sind die ersten Bürgermeister und je ein Gemeinderatsmitglied. Für jedes volle Tausend ihrer Einwohner entsenden die Mitgliedsgemeinden ein weiteres Gemeinderatsmitglied.
Die Gemeinschaftsversammlung wählt aus ihrer Mitte einen der ersten Bürgermeister zum Gemeinschaftsvorsitzenden, er vertritt die Verwaltungsgemeinschaft nach außen.