Grundsteuer

 

Ansprechpartner:
Frau Lamik und Frau Pieper
Zimmer 3 - EG
Telefon:  0 82 67/96 96 21 oder 0 82 67 / 96 96 22
Telefax:  0 82 67/96 96 30

 

 

Allgemeine Information zur Grundsteuerfestsetzung

Die Grundsteuer ist eine Realsteuer. Die Aufgaben für die Einhebung der Grundsteuer sind in Bayern zwischen den Finanzämtern und den Gemeinden aufgeteilt.

Das Finanzamt ist für die Beurteilung der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Meßbeträge zuständig.

Die Gemeinden legen den Grundsteuerhebesatz fest und führen die Festsetzung der Grundsteuer durch.

Grundsteuerreform Bayern

Wichtige Informationen zur bevorstehenden Grundsteuerreform erhalten Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.

Auf dieser Internetseite finden Sie den Vordruck, Erklärungen und Videos bezüglich der Abgabe der Grundsteuererklärung.

 

Grundsteuerreform in Bayern - Flyer

Grundsteuerreform in Bayern - FAQ