Mitteilungsblatt Veröffentlichung/ Richtlinien

Mitteilungsblatt für die Gemeinden Dirlewang, Apfeltrach, Stetten, Unteregg und deren Ortsteile

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Aktuelle Informationen:

Das Mitteilungsblatt erscheint nicht in
KW 07
KW 14
KW 21
KW 32
KW 33
KW 34
KW 52

Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Beitragsplanung.

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Richtlinien für die Veröffentlichung eines Beitrages im Mitteilungsblatt Dirlewang/ Apfeltrach/ Stetten/ Unteregg

Ihre Berichtsanzeige sollte folgendes enthalten:

Erscheinungswunsch KW
Erscheinungsorte
Überschrift mit Verein/Initiative
Kurze Texte
Datenschutzhinweiserklärung

 

Redaktionsschluss:
In der Regel ist der Redaktionsschluss montags 10:00 Uhr. Wir bitten um Verständnis, dass später eingehende Beiträge nicht mehr berücksichtigt werden können.
Eine Redaktionsschlussvorverlegung aufgrund eines Feiertages in der Woche wird frühzeitig im Mitteilungsblatt bekannt gegeben.

 

Erscheinungsdatum:
Bitte beachten Sie, dass ihr Beitrag nach der Zustellung mittwochs oder donnerstags liegt.
Geben Sie ihren Veröffentlichungswunsch in der Betreffzeile der E-Mail an.

Erscheinungsorte:
Sie haben die Möglichkeit Ihren Beitrag in folgenden Gemeinden abdrucken zu lassen:
Dirlewang
Apeltrach
Unteregg
Stetten
Bitte geben Sie an, für welche Ortsteile ein Beitrag erscheinen soll.



Texte:
Die Texte sollten kurz und prägnant sein, nur so kann gewährleistet werden, dass alle gewünschten Veröffentlichungen unter Einhaltung der uns nur beschränkt zur Verfügung stehenden Seitenkapazität erfolgen können.
Die Redaktion wägt viele verschiedene Einzelgesichtspunkte bei der Zusammenstellung des Mitteilungsblattes ab.
Eine Kürzung, Verschiebung, Textänderung oder Ausschluss einer Veröffentlichung bleibt der Redaktion vorbehalten. Der Einsender erhält keine Nachricht über redaktionelle Änderungen.
Gerne können Sie auch unser Formular zur Beitragseinreichung ausfüllen und an uns zurücksenden.

 

Veröffentlichung:
Vereine und Verbände/ Kindergärten haben die Möglichkeit ihren Beitrag zweimalig kostenlos veröffentlichen zu lassen.
Eine Veröffentlichung kommerzieller Zwecke ist kostenpflichtig.

 

Private Kleinanzeigen/ Firmenanzeigen
Beiträge von privat werden nur unter Berücksichtigung folgender abgedruckt.
- Die Gebühr der Veröffentlichung erfolgt nach Vorauskasse
- Eine Kleinanzeige kostet 5 Euro
für weitere Anzeigengrößen und deren Kosten wenden Sie sich an Frau Glaser, Zi. 04 unter 08267/969615 oder per E-Mail an daniela.glaser@vg-dirlewang.de
- Die Veröffentlichung findet nur für Firmen/Privatpersonen statt, die in unseren Gemeindegebieten ansässig sind.
Bitte beachten Sie, dass unsere Mitteilungsblätter als Broschüre in DIN A5 gedruckt werden.

 

Einsendung der Beiträge:
Die Beitragseinsendung kann schriftlich unter mitteilungsblatt@vg-dirlewang.de mit Anhang als Worddokument oder telefonisch unter 08267/9696-11 erfolgen.
Bitte beachten Sie die Richtlinien für die Veröffentlichung eines Beitrages und den Redaktionsschluss.

 

Datenschutz:
Bei einer Veröffentlichung Ihrer Telefonnummer oder Adresse weißen wir nochmalig darauf hin, dass die Ihre Daten öffentlich werden.
Wir bitten Sie dies durch folgenden Satz bei ihrer schriftlichen Anzeigenabgabe aufzuführen und so zuzustimmen.

-Wir haben die Hinweise zum Datenschutz gelesen und stimmen diesen zu.
-Wir haben die Vorgaben für die Veröffentlichungen von Pressemitteilungen im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinschaft Dirlewang zur Kenntnis genommen und versichern, diese eingehalten  zu haben.

Gerne können Sie auch folgendes Formular herunterladen und unterschrieben an uns zusenden.

 

Bilder/Logos:
Aufgrund der rechtlichen Vorgaben werden Vereinslogos/ Firmenlogos und Bilder in unserem Mitteilungsblatt nicht veröffentlicht.

 

Gerne können Sie auch unser Formular zum Auftrag einer Anzeige ausfüllen und an uns zurück senden.