Allgemeine Informationen zum Gewerberecht

Ausgehend vom Grundrecht der Berufsfreiheit, das im Grundgesetz verankert ist, ist in der Gewerbeordnung die Gewerbefreiheit festgeschrieben. Danach kann grundsätzlich jeder Bürger im Rahmen bestehender Gesetze ein Gewerbe betreiben. In Deutschland unterliegt die Ausübung eines Gewerbes der Gewerbeordnung. Das bedeutet, dass jede gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde an- und abgemeldet werden muss. In einigen Gewerbebereichen muss der Gewerbetreibende zusätzlich spezielle Erlaubnisse einholen.

Auf den folgenden Seiten des Landratsamtes Unterallgäu sind einige grundlegende Informationen für Sie zusammengestellt.