Fundsachen

Hier finden Sie die Bekanntmachungen der Fundsachen unseres Ordnungsamtes.

 

Falls Sie etwas finden, so können Sie dies persönlich im Rathaus Dirlewang abgeben bei:

 

Frau Stadler
Zimmer 5 - EG
Telefon: 0 82 67/96 96 28
Telefax: 0 82 67/96 96 30
E-Mail: verkehrsrecht@vg-dirlewang.de

 

Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen.
Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 € 5 %, ab 500 € 3 % des Wertes der Fundsache.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb