Fundsachen
Hier finden Sie die Bekanntmachungen der Fundsachen unseres Ordnungsamtes.
- Bekanntmachung der Fundsachen 2. Quartal 2024
- Bekanntmachung der Fundsachen 1. Quartal 2024
- Bekanntmachung der Fundsachen 4. Quartal 2023
- Bekanntmachung der Fundsachen 3. Quartal 2023
Falls Sie etwas finden, so können Sie dies persönlich im Rathaus Dirlewang abgeben bei:
Frau Martin
Zimmer 5 - EG
Telefon: 0 82 67/96 96 16
Telefax: 0 82 67/96 96 30
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen.
Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 € 5 %, ab 500 € 3 % des Wertes der Fundsache.
Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes. Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb