Pässe und Ausweise
Ansprechpartner:
Frau Glaser
Zimmer 4 - EG
Telefon: 0 82 67/96 96 15
Telefax: 0 82 67/96 96 30
Allgemeine Informationen zu Ausweisdokumenten
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang zwingend erforderlich. Dies gilt auch für Kinder.
Bitte legen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen im Original vor:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)
- bei Erstausstellung, dazu zählen auch Neuzuzüge oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
- bei Antragstellern unter 16 Jahren beim Personalausweis bzw. unter 18 Jahren beim Reisepass ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich
Die Gebühren sind bei Antragstellung in bar zu bezahlen.
Die Ausweisdokumente können an den Antragsteller persönlich als auch an Dritte (beim Personalausweis an über 16jährige bzw. beim Reisepass an über 18jährige) nach Vorlage einer Abholvollmacht ausgehändigt werden. Bei Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht hat sich diese durch Vorlage von Personalausweis, Reisepass o.ä. zu identifizieren.
Weitergehende Informationen erhalten Sie unter http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/8110751776
Bitte beachten Sie, dass die Zeit von der Antragstellung bis zur Abholung eines Reisepasses derzeit mindestens 8-10 Wochen beträgt.
Ausweisdokumente für Minderjährige
Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Minderjährigen mit mindestens einem Sorgeberechtigten bei der Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang zwingend erforderlich, da zur Beantragung von Ausweisdokumenten die Zustimmung der Sorgeberechtigten benötigt wird. Der andere Elternteil kann schriftlich zustimmen.
Bei schriftlicher Zustimmung wird eine Kopie des Ausweisdokuments des abwesenden Elternteils benötigt. Falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wird darüber ein Nachweis erforderlich z. B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung oder Bescheinigung des Jugendamtes.
Hier finden Sie die Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils zum download.
Gültigkeit und Gebühren
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vorzulegende Unterlagen |
Gültigkeit |
Gebühren |
Personalausweis
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biometrisches Lichtbild
ab 6 Jahren mit Fingerabdruck |
6 Jahre – für unter 24jährige
10 Jahre - für über 24jährige |
22,80 € - für unter 24jährige
37,00 € - für über 24jährige |
Reisepass |
biometrisches Lichtbild
ab 6 Jahren mit Fingerabdrücken |
6 Jahre - für unter 24jährige
10 Jahre – für über 24jährige |
37,50 € - für unter 24jährige
70,00 € - für über 24jährige
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