Pässe und Ausweise

 

Am Freitag, 30.05.2025 ist das Rathaus Dirlewang geschlossen.

 

Ansprechpartner:
Frau Glaser
Zimmer 4 - EG
Telefon:  0 82 67/96 96 15
Telefax:  0 82 67/96 96 30

 

Allgemeine Informationen zu Ausweisdokumenten

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang zwingend erforderlich. Dies gilt auch für Kinder.

Bitte legen Sie bei der Antragstellung folgende Unterlagen im Original vor:

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (siehe Information unten)
  • bisheriges amtliches Ausweisdokument (Pass, Personalausweis oder Kinderreisepass)  
  • bei Erstausstellung, dazu zählen auch Neuzuzüge oder anlassbezogen in der Regel weitere Unterlagen z. B. Personenstandsurkunden, Staatsangehörigkeitsurkunden
  • bei Antragstellern unter 16 Jahren beim Personalausweis bzw. unter 18 Jahren beim Reisepass ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten erforderlich

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu bezahlen.

Die Ausweisdokumente können an den Antragsteller persönlich als auch an Dritte (beim Personalausweis an über 16jährige bzw. beim Reisepass an über 18jährige) nach Vorlage einer Abholvollmacht ausgehändigt werden. Bei Ausgabe an eine Person mit Abholvollmacht hat sich diese durch Vorlage von Personalausweis, Reisepass o.ä. zu identifizieren.

Weitergehende Informationen erhalten Sie unter http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/8110751776

Bitte beachten Sie, dass die Zeit von der Antragstellung bis zur Abholung eines Reisepasses derzeit mindestens 8-10 Wochen beträgt.

 

Neue Regelung für Lichtbilder ab 01.05.2025

Die Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe müssen ab 01.05.2025 ausschließlich digital erstellt und auf gesichertem Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen oder Drogeriemärkten zu den Passämtern übermittelt werden; Sie erhalten hierzu einen QR-Code vom Fotografen, der bei der Antragstellung vorgelegt werden muss. Eine Liste solcher Dienstleister finden Sie beispielhaft unter www.e-passfoto.de.

Deshalb können Passfotos in Papierform oder selbsterstellte Passbilder (digital oder ausgedruckt) ab 01.05.2025 nicht mehr verwendet werden. In der Zeit bis zum 31.07.2025 können, solange keine Lichtbilder vor Ort erstellt werden können, noch Papierfotos verwendet werden, die vor dem 01.05. von einem Fotodienstleister erstellt wurden.

Bitte beachten Sie, dass eine Lichtbilderstellung in der Passbehörde bei der Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang derzeit noch nicht möglich ist.

 

 

Ausweisdokumente für Minderjährige

Zur Antragstellung ist die persönliche Vorsprache des Minderjährigen mit mindestens einem Sorgeberechtigten bei der Verwaltungsgemeinschaft Dirlewang zwingend erforderlich, da zur Beantragung von Ausweisdokumenten die Zustimmung der Sorgeberechtigten benötigt wird. Der andere Elternteil kann schriftlich zustimmen.

Bei schriftlicher Zustimmung wird eine Kopie des Ausweisdokuments des abwesenden Elternteils benötigt. Falls nur ein Elternteil sorgeberechtigt ist, wird darüber ein Nachweis erforderlich z. B. Scheidungsurteil mit Sorgerechtsregelung oder Bescheinigung des Jugendamtes.

Hier finden Sie die Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils zum download.

 

Gültigkeit und Gebühren

 

vorzulegende Unterlagen

Gültigkeit

Gebühren

 

Personalausweis

 

biometrisches Lichtbild

 

ab 6 Jahren mit Fingerabdruck

6 Jahre –

für unter 24jährige

 

10 Jahre -

für über 24jährige

22,80 € -

für unter 24jährige

 

37,00 € -

für über 24jährige

 

Reisepass

biometrisches Lichtbild

 

ab 6 Jahren mit Fingerabdrücken

6 Jahre -

für unter 24jährige

 

10 Jahre –

für über 24jährige

37,50 € -

für unter 24jährige

 

70,00 € -

für über 24jährige