Gewerbesteuer

 

Ansprechpartner:
Frau Lamik und Frau Pieper
Zimmer 3 - EG
Telefon:  0 82 67/96 96 21 oder 0 82 67 / 96 96 22
Telefax:  0 82 67/96 96 30

 

 

Allgemeine Information zur Gewerbesteuerfestsetzung

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Die Aufgaben für die Einhebung der Gewerbesteuer sind in Bayern zwischen den Finanzämtern und den Gemeinden aufgeteilt.

Das Finanzamt ist für die Beurteilung der sachlichen und persönlichen Steuerpflicht, die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Meßbeträge zuständig.

Die Gemeinden legen den Gewerbesteuerhebesatz fest und führen die Festsetzung der Gewerbesteuer durch. Ferner entscheiden Sie über die Stundung fälliger Gewerbesteuerforderungen.